Datenschutz (englisch = data protection)
Die gesetzlichen Bestimmung zum Schutz personenbezogener Daten bei elektronischer Datenverarbeitung nennt man Datenschutz.
Durch das "Volkszählungsurteil" vom 15. Dezember 1983 erlangte das so genannte Recht der informationellen Selbstbestimmung, also der Datenschutz in Deutschland Verfassungsrang.
Geleitet wird der Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Da die Datensicherung Daten vor bewusstem oder versehentlichem Löschen schützen soll, fällt auch sie unter die gesetzlichen Kontroll- und Schutzmechanismen im Rahmen des Datenschutzes.
Durch das Internet und die somit globale Vernetzung sind in den letzten Jahren enorme Lücken hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten hinzugekommen. Aus diesem Grund haben Datenschützer die Aufgabe sich intensiver mit den grundlegenden Fragen von Datensicherheit zu befassen. Nur dadurch wird eine wirksame Umsetzung des Datenschutzes erreicht, die auch eine Überprüfung zulässt.
Datenrrettung; Datenrettung Lexikon Übersicht zu Datenträger
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