elektronische Archivierung
Mit dem Ausdruck „elektronische Archivierung“ (siehe auch Archivierung + Backup) ist die Erstellung von (Sicherungs-) Kopien von Dokumenten und Daten (beispielsweise auf Grunde der Gesetzeslage bei aufbewahrungspflichtigen Dokumenten) auf anderen Speichermedien gemeint. Eine akkurate und periodische Archivierung von Unterlagen und Daten verbessert die Datensicherheit. In zahlreichen Gebieten der EDV-Anwendung (z.B. geschäftliche Rechnungen, Briefverkehr, Angebote, Aufträge oder Verträge) gibt es sogar gesetzliche Vorschriften (auch revisionssichere elektronische Archivierung) bezüglich der Archivierung.
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